Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Inhalt

    Buchung, Beherbergung und Vertrag

    1. Begriffe

    1.1 Anfrage

    Eine Anfrage ist eine unverbindliche Bitte um Information. Ihr bekommt ein Angebot mit möglichen Preisen und weiteren Informationen. Seid ihr mit dem Angebot einverstanden und bestätigt dieses wird es zu einer Reservierung.

    1.2 Reservierung

    Ihr habt euer erhaltenes Angebot fest zugesagt, dann ist das Angebot jetzt eine Reservierung geworden. Das heißt der gewünschte Zeitraum und die Ferienwohnung/-en wurden für euch im System vorgemerkt und sind für andere Gäste nicht mehr verfügbar.

    1.3 Buchung

    Als Buchung bezeichnen wir einen verbindlichen Beherbergungsvertrag. Dies ist der Fall, wenn ein Angebot von euch akzeptiert und die daraus folgende Reservierung von uns bestätigt wurde.

    2. Definitionen

    2.1 Gastgeber/ Vermieter

    Ferienhof Birnbaum OHG
    Weiherschneidbach 38
    91746 Weidenbach

    Registergericht: Amtsgericht Ansbach, HRA 4030
    USt-IdNr.: DE303507352

    Vertretungsberechtigte Gesellschafter: Mareike Engelhardt und Jan Hölscher

    2.2 Gast/ Mieter

    Als Gast/Mieter wird jede natürliche und/oder juristische Person nach dem BGB sowie deren Vertretungsberechtigte bezeichnet, mit der ein rechtsgültiger Beherbergungsvertrag zustande kommt. Ferner verwenden wir den Begriff Gast häufig auch schon vorher für Personen mit Interesse an einem Beherbergungsvertrag, auch wenn diese vorerst nur eine Anfrage stellen oder nach Informationen fragen.

    2.3 Vertragspartner des Gastgebers und verantwortliche Person

    Bei Privatpersonen, Familien oder Gruppenbuchungen von Privatpersonen ist erster Ansprechpartner und Vertragspartner die kontaktaufnehmende bzw. falls abweichend die buchungsdurchführende Person.

    Bei Organisationen, Firmen oder öffentlichen Einrichtungen ist die angegebene Organisation, Firma oder öffentliche Einrichtung der Vertragspartner. Die buchungsdurchführende Person haftet persönlich dafür, die Buchung zum Zeitpunkt des Vorganges im Namen der Organisation oder Firma getätigt haben zu dürfen. Die Firma oder Organisation ist bei personellen oder sonstigen internen Änderungen nicht vom Vertrag befreit. Das Auflösen z.B. einer Arbeitsgruppe oder der Austritt der buchenden Person haben somit keine Auswirkung auf den Beherbergungsvertrag.

    Bei personellen Veränderungen verpflichtet sich die Organisation, Firma oder öffentliche Einrichtung dem Gastgeber gegenüber, auf dessen Anfrage oder von sich aus, einen neuen Ansprechpartner zu nennen.

    Der Vertragspartner des Gastgebers ist gleichzeitig die verantwortliche Person gegenüber dem Gastgeber und für sämtliche Zahlungen, Vertragspflichten und eventuelle Schäden, die durch die Buchung, sich selbst und mitreisenden Personen entstanden sind, verantwortlich.

    2.4 Zielgruppen

    Hauptzielgruppe bei uns am Hof sind Familien mit Kindern im Alter bis ca. 12 Jahren.

    Weiterhin versuchen wir stets, alle unsere Angebote gleichzeitig auch an Personen mit körperlicher und/oder geistiger Beeinträchtigung anzupassen.

    Von der Familienzusammenkunft über Kindergruppen bis zu (betreuten) Erwachsenengruppen findet hier nahezu jeder etwas Passendes.

    Während der deutschen Schulferienzeit richten wir allerdings alles am Hof gezielt auf Kinder bis ca. 12 Jahren aus. Damit wollen wir natürlich niemanden ausschließen, aber wir wollen dafür sorgen, dass alle Kinder bei uns möglichst auf Gleichaltrige treffen.

    3. Buchungsbedingungen

    3.1 Allgemeine Buchungsbedingungen

    Buchungen dürfen nur von Personen ab 18 Jahren (volljährig) getätigt werden.

    Pro gemieteter Einheit (Ferienwohnung) muss mindestens eine erwachsene Person übernachten. Eine reine Kinderbelegung ist nicht möglich. Bei Gruppen oder in Sonderfällen kann auch eine minderjährige Person ab 16 Jahren als Ersatz vereinbart werden, z.B. wenn eine besonders kinderreiche Familie sich auf mehrere Wohnungen aufteilen muss. Die Verantwortung tragen hierbei die Eltern/Erziehungsberechtigten oder die verantwortliche Aufsichtsperson bei Gruppen oder sonstigen Gästekonstellationen.

    3.2 Inklusivleistungen und Nebenkosten

    Im Preis inklusive sind je ein Satz Handtücher und Bettwäsche pro Person, Nebenkosten, Internetnutzung, Endreinigung sowie die Mehrwertsteuer.

    Mit den Nebenkosten ist der allgemeine Verbrauch von Strom und Wasser gemeint. Sollten durch mitgebrachte Geräte (Kühlboxen oder ähnliches) ein überdurchschnittlich hoher Verbrauch entstehen, behalten wir uns das Recht vor, einen zusätzlichen, verbrauchsabhängigen Aufschlag zu berechnen.

    Die Nutzung von mitgebrachten Heizgeräten ist nur nach vorherige Absprache erlaubt! Darunter fallen Radiatoren, Heizstrahler, elektrische Grillplatten und sonstige stromintensive oder wärmeerzeugende Geräte.

    3.3 Mitnahme von Tieren

    Aktuell bieten wir keine Möglichkeiten an, eigene oder fremde Tiere/Haustiere (egal ob groß, klein, Hund, Katze, Maus, etc.) mitzubringen.

    Sollte wissend oder unwissend hiergegen verstoßen werden, z.B. wenn ein Tier heimlich auf den Ferienhof gebracht wird oder ähnliches, berechnen wir mindestens eine Hilfskraft für 5 Stunden zur kompletten und intensiven Reinigung der Ferienwohnung. (Stand März 2020 entspricht das etwa 100 € zusätzlichen Kosten.)

    Sollten wir bei der Anreise rechtzeitig feststellen, dass ihr scheinbar unwissend ein Tier mitbringt, werden wir euch natürlich direkt darauf hinweisen, und das Tier muss den Hof unverzüglich verlassen. In diesem ganz frühen Fall berechnen wir euch noch nichts. Solltet ihr durch diese Umstände dann aber euren Aufenthalt nicht oder nur eingeschränkt wahrnehmen können, liegt das Verschulden auf eurer Seite (Gastseite) und ihr habt keinerlei Anspruch auf eine Ermäßigung oder einen Preisnachlass.

    3.4 Reiseversicherung

    Allgemein empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, um bei Nichtantritt der Reise, z.B. im Krankheitsfall, nicht auf den entstehenden Kosten sitzen zu bleiben. Diese können bis zu 90 % der vereinbarten Summe betragen.

    Wir wollen unseren Gästen eine optionale Möglichkeit zur günstigen Absicherung ihrer Reise in den geläufigsten Situationen bieten. Hierfür bietet sich uns über unser Hotelprogramm „Julia“ von Easybooking die Möglichkeit an, Angebote der ERV/ERGO zu vermitteln.

    Wir haben einen Vertrag als Agentur mit der ERGO und eine Agenturnummer, über die wir euch zukünftig eine Versicherung direkt mit dem Angebot anbieten können.

    Wer bereits eine Versicherung hat oder keine möchte, kann dies natürlich einfach weglassen. Für alle Interessierten bietet sich allerdings nun direkt die Möglichkeit, auf einfachstem Weg eine passende Versicherung abzuschließen.

    Wir verdienen an jeder abgeschlossenen Versicherung eine kleine Provision. Dies hilft uns neben dem abgefangenen Ausfallrisiko auch, die Preise für euch etwas niedriger zu halten.

    Bitte beachtet: Euer Vertragspartner für die Reiseversicherung und daraus resultierende Ansprüche oder Rechtsstreitigkeiten ist direkt der Versicherungsanbieter:

    ERGO Reiseversicherung AG

    Thomas-Dehler-Str. 2
    81737 München

    Telefon: +49 89  4166-00
    E-Mail: contact@ergo-reiseversicherung.de

    Amtsgericht München (HRB 42 000)
    USt.-IdNr. DE129274536

    3.5 Saisonzeiten

    Wir unterscheiden (ab 2021) zwischen Ferienzeit und Nebenzeit. In der Ferienzeit ist eine Buchung prinzipiell nur in Blöcken von je 7 Übernachtungen möglich. Es gibt in der Regel einen festen An-/Abreisetag. Aktuell ist dies der Samstag.

    In der Nebenzeit können auch kürzere Zeiträume gebucht werden. Hier ist es z.B. möglich, von Montag bis Freitag oder von Freitag bis Sonntag zu buchen.

    3.5.1 Ferienzeit

    Während des Großteils der deutschen Schulferien vermieten wir jeweils von Samstag bis Samstag in Blöcken von 7 Übernachtungen (bzw. 7, 14, 21, …). Natürlich könnt ihr in dieser Zeit auch kürzer kommen, wir berechnen in der Ferienzeit aber immer den Preis für jeweils 7 Übernachtungen. Wochenendbuchungen (z.B. Freitag bis Sonntag) sind in dieser Zeit nicht möglich.

    In der Ferienzeit ist unser Hof zudem Familien mit Kindern und Kindergruppen vorbehalten. Wir bitten hierfür um euer Verständnis. Wir behalten uns daher das Recht vor, in der Ferienzeit keine Erwachsenengruppen anzunehmen.

    3.6 Vertragsabschluss

    Wir unterteilen den Buchungsprozess in drei Abschnitte: das Angebot, die Reservierung und die Buchung. Die jeweilige Definitionen findet ihr separat in den AGB erklärt.

    Ein Beherbergungsvertrag kommt mit dem Angebot, dessen Annahme durch Euch und unserer Bestätigung der Reservierung zustande. Es liegt nun ein verbindlicher Beherbergungsvertrag vor.

    Die Annahme des Angebotes zählt hierbei als Zustimmung des Gastes und die Annahme der Reservierung als Zustimmung des Gastgebers.

    Die geforderte Anzahlung von 10 % ist als zusätzliche Sicherheit gedacht und schützt Gast und Gastgeber vor Buchungen unter Angabe einer falschen Identität.

    4. Zahlungsbedingungen

    4.1 Zahlungsablauf

    Nach erfolgreicher Bestätigung eurer Reservierung erhaltet ihr eine Aufforderung zur Anzahlung über 10 % der vereinbarten Summe. Diese sind innerhalb von 3 Tagen per Überweisung zahlbar.

    Solltet ihr dies nicht oder nicht rechtzeitig erledigen, bekommt ihr noch eine Erinnerung von uns. Sollte wider Erwarten keine Anzahlung getätigt werden, behalten wir uns das Recht vor, den Beherbergungsvertrag einseitig zu stornieren.

    Der Restbetrag wird spätestens 14 Tage vor Anreise fällig und ist ebenfalls per Überweisung zu bezahlen. Ihr erhaltet 3 Wochen vor Anreise automatisch eine Erinnerungsmail mit der Restforderung.

    Sollte der Anreisetag zum Buchungszeitpunkt weniger als 30 Tage in der Zukunft liegen, gelten gesonderte Bedingungen. Diese werden euch im Buchungsprozess mitgeteilt.

    Eine Barzahlung vor Ort ist nur im Ausnahmefall z.B. bei sehr kurzfristiger Anfrage/Buchung möglich und nur, wenn dies ausdrücklich von uns angeboten/gefordert wird.

    4.2 Stornierung durch den Gast

    Wenn ihr nach erfolgter Reservierung vom Beherbergungsvertrag zurücktreten möchtet, können bis zu 90 % der vertraglich vereinbarten Summe fällig werden.

    Die gesetzlich anerkannten Prozentsätze sind:

    • 90 % bei Übernachtung
    • 80 % bei Übernachtung mit Frühstück
    • 70 % bei Übernachtung mit Frühstück und Abendessen.

    Etwaige Schadensminderungen, z.B. weil Zeiträume neu vermietet werden konnten, werden euch vom ursprünglichen Gesamtbetrag abgezogen. Es wird aber mindestens eine Stornierungsgebühr von 35 € fällig.

    Darüber hinaus bieten wir aus Kulanz folgende Abstufungen:

    • Bei einer Stornierung von 0 bis 89 Tagen (~ 3 Monate) vor Anreise gelten die oben genannten Prozentsätze, mindestens aber eine Stornierungsgebühr von 35 €.
    • Bei einer Stornierung von 90 bis 179 Tagen (~ 3 bis 6 Monate) vor Anreise werden maximal 50 % der vereinbarten Übernachtungssumme fällig, mindestens aber eine Stornierungsgebühr von 35 €.
    • Bei einer Stornierung von mehr als 180 Tagen (~ 6 Monate oder mehr) vor Anreise wird nur eine Stornierungsgebühr in Höhe von 35 € erhoben.

    Der Wunsch zur Stornierung muss direkt an uns als Gastgeber erfolgen. Bis zur endgültigen Klärung und Abwicklung bleiben alle Zahlungsfristen und Preise gültig und müssen pünktlich und vollständig wie vereinbart bezahlt werden. Zu viel bezahlte Beträge erhaltet ihr aber nach Klärung der Situation zurückerstattet.

    4.3 Nichtanreise

    Die Nichtanreise befreit nicht vom Beherbergungsvertrag. Vielmehr ist die im Beherbergungsvertrag festgelegte Summe zu 100 % zu bezahlen. Die Leistung des Gastgebers gilt als erbracht. Eine Minderungen des Preises, ähnlich der Stornierung, ist nicht möglich.

    5. Rechtliches

    5.1 Verständliche Sprache

    Wir bemühen uns immer um eine möglichst einfache, schnörkellose und verständliche Sprache. Wir wollen transparent, ehrlich und direkt sein. Deshalb sind unsere AGB auch selbst geschrieben, und wir versuchen, rechtliches Geschwafel auf ein Minimum zu reduzieren. Sollten sich aus den AGBs für euch unklare, lückenhafte oder verwirrende Punkte ergeben oder schlicht Fragen offenbleiben, bitten wir darum, diese vor der Buchung mit uns zu besprechen und wenn nötig schriftlich festzuhalten.

    Bei mutwilligem Versuch, uns zu schädigen oder eventuelle Rechtslücken der AGB schadhaft auszunutzen, behalten wir uns das Recht zur sofortigen, außerordentlichen Kündigung des Beherbergungsvertrages vor.

    5.2 Fehler und Falschangaben

    Sollten euch Fehler oder Falschangaben in unseren Texten, Informationen, Angeboten und/oder Dokumenten auffallen, gebt bitte einfach persönlich, per Email oder im Buchungsprozess Bescheid. Wir kontrollieren das Ganze dann schnellstmöglich und korrigieren bei Bedarf.

    Offensichtliche fehlerhafte Angaben sind zudem bitte direkt zu melden, z.B. wenn eine Buchung mal als Rechnungsbetrag Null Euro haben sollte. Dies wird dann umgehend korrigiert. Ebenso verpflichten wir uns bei offensichtlichen Fehlern (z.B. wenn Ihr aus Versehen zu viel überwiesen habt oder Teilnehmer einer Gruppe den Gesamtbetrag mehrfach überweisen), Euch darauf hinzuweisen und das Ganze dementsprechend zu begleichen.

    5.3 Haftung

    Die vertragliche Haftung für Schäden, ausgenommen Schäden der Gesundheit, des Lebens oder des Körpers, beschränkt sich für den Gastgeber auf maximal den dreifachen Aufenthaltspreis. Vorausgesetzt wird hierfür, dass der Schaden des Gastes durch den Gastgeber oder seine Mitarbeiter/Erfüllungsgehilfen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird.

    Die gesetzlich festgelegte Gastwirtshaftung für eingebrachte Sachen (§701 BGB) bleibt dadurch selbstverständlich unberührt.

    Der Gastgeber haftet nicht für Beeinträchtigungen, die nicht im direkten Zusammenhang mit dem Angebot und den Leistungen des Ferienhofes stehen. Dies könnten z.B. laute Musik durch Veranstaltungen im Dorf und umliegenden Orten oder auch Lärm durch landwirtschaftliche Arbeiten in unmittelbarer Nähe des Hofes sein.

    Der Gastgeber haftet zudem nicht für Schäden, die durch mit ihm kooperierende Fremdanbieter verursacht werden. Er erklärt sich aber freiwillig dazu bereit, bei der Aufklärung von Schäden in Form von Vermittlung und Kontaktherstellung behilflich zu sein. Ferner versucht der Gastgeber im Voraus, Angebote und Kooperationen nach bestem Wissen und Gewissen auf Gefahren zu prüfen und mit dem Leistungsanbieter abzuklären.

    Der Gastgeber haftet nicht für Beschädigungen oder Abhandenkommen auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge sowie deren Inhalt. Dies gilt ebenso für Fahrräder, die in der Fahrradgarage untergebracht werden. Der Gastgeber weist hier vielmehr darauf hin, dass der Gast selbst für die sichere Einbringung und Absicherung der Fahrräder gegen Diebstahl und Beschädigung verantwortlich ist. Der Gastgeber weist zudem auch darauf hin, dass die Fahrradgarage für alle Gäste frei zugänglich ist und keinen gesicherten Bereich darstellt.

    Auch für unbeaufsichtigt stehengelassene Wertgegenstände und andere Sachen des Gastes (z.B. Fahrräder, Koffer, Tablets) wird bei Beschädigung oder Abhandenkommen keine Haftung übernommen. Vorausgesetzt wird hierfür natürlich ebenfalls, dass der Schaden des Gastes durch den Gastgeber oder seine Mitarbeiter/Erfüllungsgehilfen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird.

    5.4 Preise, Freizeitangebote und sonstige Leistungen

    Sämtliche Preise, Freizeitangebote und Leistungen sind nach bestem Wissen und Gewissen von uns eingepflegt. Als verbindlich gelten ausschließlich die Preise, die über unsere Homepage oder über direkt an unser Hotelsystem angeschlossene Internetportale angeboten werden. Weitere Infos zu den integrierten Portalen bei Bedarf bitte tagesaktuell bei uns anfragen.

    Im Zweifelsfall bitte immer direkt über unsere Homepage anfragen oder buchen! Generell bieten wir hier auch immer die besten Konditionen an. Solltet ihr günstigere Preise finden, meldet uns dies bitte direkt und seid vorsichtig wo ihr bucht. Wir können nicht für die Ehrlichkeit anderer Anbieter garantieren.

    Sämtliche Freizeitangebote auf der Ferienanlage sind als optional zu betrachten und können je nach Jahreszeit und aktueller Situation variieren oder ausfallen. Es kann z.B. bei Regen oder Sturm kein Lagerfeuer veranstaltet werden, und es kann auch mal ein Trampolin kaputt gehen oder es können die Reifen der Kettcars platt sein und repariert werden müssen.

    Hierdurch entsteht aber kein Mangel, der beim vereinbarten Beherbergungsvertrag preismindernd geltend gemacht werden kann.

    Wir versuchen aber immer unser Möglichstes, um euch alles anbieten zu können, was ihr auf der Homepage und in den Angebotstexten finden könnt. Bitte habt aber auch Verständnis, dass dies hier ein Ferienbauernhof ist, der von unserer Familie und einem kleinen Team von Helfern geführt und betreut wird. Nichts liegt uns ferner, als euch etwas vorzuenthalten, aber auch wir erleben immer wieder Situationen, in denen wir flexibel reagieren und handeln müssen.

    5.5 Rechtswahl und Gerichtsstand

    Für sämtliche Verträge und Vereinbarungen zwischen dem Gast und dem Gastgeber findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das sonstige Rechtsverhältnis.

    Die Grundlage des Beherbergungsvertrages bestimmt sich nach den Gesetzen und Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.

    Als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, Forderungen und Klagen zwischen Gast und Gastgeber wird verbindlich der Sitz des Gastgebers vereinbart.

    5.6 Schäden, Umgang mit Hofeigentum sowie Schlüsselverlust

    Während eures Aufenthaltes am Ferienhof sind die Einrichtungen in den Ferienwohnungen sowie das Mobiliar und sonstige Sachen im gesamten Hofbereich mit Sorgfalt zu behandeln. Beim Umgang mit den Tieren bitten wir darum, den Anweisungen des Gastgebers und vorhandenen Beschilderungen Folge zu leisten.

    Wir müssen euch darauf hinweisen, dass ein durch den Gast oder seine Mitreinsenden verursachter Schaden dem Gastgeber zu ersetzen ist und in Rechnung gestellt werden kann.

    Solltet ihr (Gast) einen oder mehrere der euch überlassenen Schlüssel (bzw. Tokens, weil wir eine elektronische Schließanlage haben) verlieren, ist dies unverzüglich bei uns (Gastgeber) zu melden. Wir können den jeweiligen Schlüssel dann direkt im System entfernen und die Zutrittsmöglichkeiten blockieren. Ihr erhaltet schnellstmöglich einen neuen Schlüsse. Für den Schaden durch den verlorenen Schlüssel werden Euch aufgrund unserer elektronischen Schließanlage lediglich Gebühren in Höhe von etwa 30 € in Rechnung gestellt.

    5.7 Vertragsauflösung bei Identitätsdiebstahl und/oder Falschinformation

    Sollte der Beherbergungsvertrag unter falschen Angaben und/oder Identität zustande gekommen sein oder sollten buchungsrelevante Informationen vom Gast vorenthalten worden sein oder sollten Verpflichtungen seitens des Gastes nicht fristgerecht geleistet werden, behält sich der Gastgeber das Recht vor, den Vertrag einseitig aufzulösen. Der Gastgeber behält sich in diesem Fall zudem das Recht vor, dem Gast bereits geleistete Arbeit und sonstige Kosten, die in direktem Zusammenhang mit der Buchung entstanden sind, in Rechnung zu stellen. Hierbei verpflichtet sich der Gastgeber die rechtlichen Vorgaben zu beachten und Verhältnismäßigkeit zu wahren.

    Bei mutwilliger Falschbuchung behalten wir uns zudem das Recht vor, die entstandenen Kosten zu 100 % dem Verursacher in Rechnung zu stellen und/oder weiterführende rechtliche Schritte einzuleiten.

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